Mitglied werden

  • vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
  • Vorlage Personalausweis im Original
  • aktuelles polFZ
  • vorab Teilnahme am Sportbetrieb
  • ggf. Waffensachkundenachweis
  • falls vorhanden, Vorlage WBK im Original
  • Nachweis Aufbewahrung gemäß WaffG

Bitte die o.g. Unterlagen persönlich beim Vorstand abgeben. Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Sie werden umgehend informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld.

  • Jugendliche: ab 14 Jahren sind Kleinkaliberwaffen erlaubt, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Speziell geschulte und zugelassene Jugendleiter in unserem Verein übernehmen das gezielte heranführen an den Schießsport.
  • Volljährige: Ab 18 Jahren dürfen alle Waffen genutzt werden, die nach den gültigen Sportordnungen zugelassen sind. 
  • Ab 18 Jahren Schusswaffen im Kaliber .22l.r. Randfeuer und einer Mündungsenergie bis 200 Joule sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12.
  • Ab dem 25. Lebensjahr dürfen alle weiteren sportlich zugelassenen Schusswaffen erworben werden. Ab dem 21. Lebensjahr mit einem Eignungsnachweis möglich.
  • Mitgliedschaftsdauer: Mindestens 12 Monate Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband sind erforderlich. 
  • Regelmäßige Teilnahme: Die Teilnahme am Schießsport muss regelmäßig erfolgen, d.h. mindestens einmal pro Monat oder 18 Mal innerhalb eines Jahres mit erlaubnispflichtigen Waffen. 
  • Waffentyp: Die zu erwerbende Waffe muss für die jeweilige Sportdisziplin nach den Sportordnungen des Dachverbandes zugelassen und erforderlich sein. 
  • Nachweis des Bedarfs: Der Bedarf muss durch eine Verbandsbescheinigung nachgewiesen werden. 
  • Eignung und Zuverlässigkeit: Zusätzlich sind die Nachweise über persönliche Eignung und Zuverlässigkeit erforderlich, wie sie in den §§ 5 und 6 des Waffengesetzes (WaffG) festgelegt sind. 
  • Sachkunde: Eine Sachkundeprüfung muss abgelegt werden, um die Kenntnis der waffentechnischen und rechtlichen Regeln zu belegen. 

Für Personen unter 25 Jahren ist bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. 

  • 40,– Euro Erwachsener

Eine passive Mitgliedschaft ist derzeit nicht möglich!

Für die Mitgliedschaft im BDS fallen zusätzlich 27,– Euro jährlich + einer einmaligen Aufnahmegebühr von 8,– Euro an.

  • 120,– Euro fallen für die Aufnahme in den Verein einmalig an

Nach der Satzung des VSV Wendelstein e.V. ist jedes Mitglied zur Ableistung von derzeit 15 Stunden Arbeitsdienst im Kalenderjahr verpflichtet.