Mitglied werden
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Verein:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Vorlage Personalausweis im Original
- aktuelles polFZ
- vorab Teilnahme am Sportbetrieb
- ggf. Waffensachkundenachweis
- falls vorhanden, Vorlage WBK im Original
- Nachweis Aufbewahrung gemäß WaffG
Bitte die o.g. Unterlagen persönlich beim Vorstand abgeben. Über Ihren Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Sie werden umgehend informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld.
Voraussetzungen für die Vereinsmitgliedschaft
- Jugendliche: ab 14 Jahren sind Kleinkaliberwaffen erlaubt, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Speziell geschulte und zugelassene Jugendleiter in unserem Verein übernehmen das gezielte heranführen an den Schießsport.
- Volljährige: Ab 18 Jahren dürfen alle Waffen genutzt werden, die nach den gültigen Sportordnungen zugelassen sind.
Zusätzliche Voraussetzungen für den Waffenbesitz
- Ab 18 Jahren Schusswaffen im Kaliber .22l.r. Randfeuer und einer Mündungsenergie bis 200 Joule sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12.
- Ab dem 25. Lebensjahr dürfen alle weiteren sportlich zugelassenen Schusswaffen erworben werden. Ab dem 21. Lebensjahr mit einem Eignungsnachweis möglich.
- Mitgliedschaftsdauer: Mindestens 12 Monate Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband sind erforderlich.
- Regelmäßige Teilnahme: Die Teilnahme am Schießsport muss regelmäßig erfolgen, d.h. mindestens einmal pro Monat oder 18 Mal innerhalb eines Jahres mit erlaubnispflichtigen Waffen.
- Waffentyp: Die zu erwerbende Waffe muss für die jeweilige Sportdisziplin nach den Sportordnungen des Dachverbandes zugelassen und erforderlich sein.
- Nachweis des Bedarfs: Der Bedarf muss durch eine Verbandsbescheinigung nachgewiesen werden.
- Eignung und Zuverlässigkeit: Zusätzlich sind die Nachweise über persönliche Eignung und Zuverlässigkeit erforderlich, wie sie in den §§ 5 und 6 des Waffengesetzes (WaffG) festgelegt sind.
- Sachkunde: Eine Sachkundeprüfung muss abgelegt werden, um die Kenntnis der waffentechnischen und rechtlichen Regeln zu belegen.
Altersabhängige Anforderungen:
Für Personen unter 25 Jahren ist bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
Mitgliedbeitrag jährlich
- 40,– Euro Erwachsener
Eine passive Mitgliedschaft ist derzeit nicht möglich!
Für die Mitgliedschaft im BDS fallen zusätzlich 27,– Euro jährlich + einer einmaligen Aufnahmegebühr von 8,– Euro an.
Aufnahmegebühr einmalig:
- 120,– Euro fallen für die Aufnahme in den Verein einmalig an
Nach der Satzung des VSV Wendelstein e.V. ist jedes Mitglied zur Ableistung von derzeit 15 Stunden Arbeitsdienst im Kalenderjahr verpflichtet.
