Lehrgang Standaufsicht
Die Standaufsicht, oft auch als verantwortliche Aufsichtsperson oder umgangssprachlich Schießleiter bezeichnet, ist für die Sicherheit und die Einhaltung der Regeln auf einem Schießstand verantwortlich. Sie trägt die Hauptverantwortung für den sicheren Schießbetrieb.
Die Hauptaufgaben der Standaufsicht umfassen:
- Anwesenheitspflicht: Die verantwortliche Aufsichtsperson muss während des gesamten Schießbetriebs anwesend, erreichbar und greifbar sein.
- Sicherstellung der Sicherheit: Sie überwacht den sicheren Umgang mit Waffen und Munition und sorgt dafür, dass keine Gefahren entstehen.
- Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften: Dazu gehören Altersbeschränkungen (insbesondere Jugendliche), waffenrechtliche Bestimmungen und die Schießstandordnung.
- Weisungsbefugnis: Die Standaufsicht hat weitreichende Befugnisse und übt in der Regel das Hausrecht aus. Alle anwesenden Personen (Schützen wie Zuschauer) müssen ihren Anordnungen Folge leisten.
- Kontrolle der Ausrüstung: Vor Beginn des Schießens kann sie den Zustand des Standes, Feuerlöscher, Verbandskästen und Notausgänge überprüfen.
- Verhalten bei Verstößen oder Unfällen: Bei Verstößen gegen die Standordnung kann die Standaufsicht Schützen vom Schießen ausschließen und des Standes verweisen. Bei Unfällen muss sie entsprechend reagieren können.
Voraussetzungen um als Standaufsicht tätig zu werden:
- Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung: Diese wird in der Regel durch eine waffenrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte oder Jagdschein) nachgewiesen.
- Sachkunde: Es ist eine spezielle, auf die Tätigkeit als Standaufsicht ausgerichtete Sachkunde erforderlich, die oft im Rahmen eines Lehrgangs erworben und durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird.
- Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit: Sofern die Aufsicht das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, ist eine zusätzliche Eignung erforderlich.

